Im Volksbrauch spielt der Gedanke an Tod und Vergänglichkeit bei den im Herbst stattfindenden Feier- u. Gedenktagen (siehe Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag) eine wichtige Rolle.
Allerheiligen (1. November)
Jährliche Gedenktage für Verstorbene - seien es Märtyrer oder Heilige - gab es bereits im antiken Christentum.
Das Fest entwickelte sich aus dem Fest der Weihe des Pantheons in Rom, welches in der christlichen Kirche als Fest zu Ehren Marias und aller Heiligen gefeiert wurde. Anno 835 führte Papst Gregor IV. diesen Brauch offiziell ein.
Allerseelen (2. November)
In der römisch-katholischen Kirche ein Gedächtnistag der Toten. Sein ursprünglicher Zweck war es, neben dem Beten und dem Almosengeben den Seelen im Fegefeuer beizustehen.
998 legte dann Odilo von Cluny die Allerseelenfeier auf den 2. Nov. Die Mönche von Cluny verbreiteten das Fest im 11. Jahrhundert. Erst 1311 wurde er offiziell in den römischen Kalender aufgenommen.
Zu Allerseelen werden die Gräber der Verstorbenen geschmückt sowie Grablichter, die sog. "Seelenlichter", entzündet.
Volkstrauertag (Sonntag vor dem Totensonntag)
Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag. Er wird seit 1952 im November am Sonntag vor Totensonntag begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen.
Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent)
Der Totensonntag wurde in Preußen 1816 von König Friedrich Wilhelm III. als Gedenktag für die Gefallenen der Befreiungskriege eingeführt.
Seit dem 19. Jh. entwickelten sich in Deutschland die Tradition des Totensonntags, der am letzten Sonntag im Kirchenjahr gefeiert wird, bevor mit dem 1. Advent das neue Kirchenjahr beginnt.
Am Totensonntag ist es üblich, die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken.