Der Euro wird ab 01.01.2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland und den anderen elf Teilnehmerländern der Währungs- union: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Die genauen Modalitäten der Währungsumstellung sind von Land zu Land verschieden. In Deutschland ist die Verwendung von DM-Bargeld noch bis zum 28.02.2002 möglich.
Kalender für die Währungsumstellung
Ab dem 01.09.2001 gibt die Bundesbank Euro-Bargeld an die Kreditinstitute aus.
Ab 17.12.2001 geben die Kreditinstitute sog. "Starter Kits" im Wert von je 20,- DM bzw. 10,23 Euro an die Bevölkerung ab.
Kreditinstitute und Handel dürfen Euro-Bargeld jedoch nicht vor Januar 2002 als Zahlungsmittel annehmen.
Mit Ablauf des 31.12.2001 verliert das DM-Bargeld seine Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Euro wird ab
01.01.2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.
Euro-Banknoten und Euro-Münzen (es gibt sieben verschiedene Scheine und acht verschiedene Münzen) treten an die Stelle der DM. Die Verwendung von DM-Bargeld ist aber noch bis zum 28.02.2002 möglich.
Auch nach dem 28.02.2002 ist der kostenlose Umtausch von DM-Bargeld zu den festgelegten Umrechnungskursen ohne zeitliche Begrenzung möglich - allerdings nur bei den Landeszentralbanken.
Die offizellen Wechselkurse der 12 Teilnehmerstaaten
Für einen Euro bekommt man in